Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

Grundsicherung gibt es in zwei Formen: vom Jobcenter oder vom Sozialamt.
Finden Sie in wenigen Fragen heraus, welche für Sie infrage kommt und ob sich ein Antrag lohnt.

Ihre Angaben

Wo wohnen Sie?
Können Sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten?

Gemeint ist irgendeine Arbeit, nicht unbedingt Ihr bisheriger Beruf. Wer nur kurz krank ist, zählt als „Ja“.

Machen Sie eine Ausbildung oder studieren Sie?
Wer lebt mit Ihnen im Haushalt?

Lohn, Rente, Arbeitslosengeld, Unterhalt und Ähnliches, ohne Kindergeld.

€

Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizung.

€
Haben Sie Erspartes über 10.000 € pro Person?

Ohne selbst bewohntes Haus oder Wohnung, angemessenes Auto und Hausrat.

    Zwei Arten von Grundsicherung

    GrundsicherungsgeldGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    Für wen?Erwerbsfähige ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und ihre FamilienMenschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung ab 18
    ZuständigJobcenterSozialamt
    GesetzSGB II (früher Bürgergeld)SGB XII
    Regelsatz Alleinstehende563 €563 €
    Schonvermögen5.000 bis 20.000 € pro Person, je nach Alter10.000 € pro erwachsene Person

    Bei beiden kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung dazu. Wer arbeitet, behält beim Grundsicherungsgeld einen Teil seines Lohns. Genauer ausrechnen können Sie das mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner.

    Wann ist man erwerbsfähig?

    Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich eine Stelle haben. Wer das auf Dauer nicht mehr kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Das stellt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung fest.

    Ab wann gilt man als Rentner?

    Maßgeblich ist die Regelaltersgrenze. Sie steigt schrittweise auf 67 Jahre:

    GeburtsjahrRegelaltersgrenze
    195866 Jahre
    195966 Jahre und 2 Monate
    196066 Jahre und 4 Monate
    196166 Jahre und 6 Monate
    196266 Jahre und 8 Monate
    196366 Jahre und 10 Monate
    ab 196467 Jahre

    Müssen meine Kinder zahlen?

    Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Regel nicht. Das Sozialamt greift erst auf Kinder oder Eltern zurück, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Diese Sorge sollte also niemanden von einem Antrag abhalten.

    Wer ist ausgeschlossen?

    Andere Hilfen, die vorgehen

    Reicht Ihr Einkommen nur knapp nicht aus, kommen oft Wohngeld und bei Familien der Kinderzuschlag infrage. Diese Leistungen gehen der Grundsicherung vor, wenn Sie damit Ihren Bedarf decken können. Jobcenter und Sozialamt prüfen das beim Antrag mit.

    So stellen Sie den Antrag

    Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Ein formloser Antrag reicht zunächst, Unterlagen können Sie nachreichen.

    Hinweis

    Dieser Check gibt eine unverbindliche Orientierung nach den öffentlich bekannten Regeln und ersetzt keine Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet allein das Jobcenter oder Sozialamt. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei Sozialverbänden wie VdK, SoVD oder der Caritas.

    Quellen

    Stand: November 2026