Zwei Arten von Grundsicherung
| Grundsicherungsgeld | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | |
|---|---|---|
| Für wen? | Erwerbsfähige ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und ihre Familien | Menschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung ab 18 |
| Zuständig | Jobcenter | Sozialamt |
| Gesetz | SGB II (früher Bürgergeld) | SGB XII |
| Regelsatz Alleinstehende | 563 € | 563 € |
| Schonvermögen | 5.000 bis 20.000 € pro Person, je nach Alter | 10.000 € pro erwachsene Person |
Bei beiden kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung dazu. Wer arbeitet, behält beim Grundsicherungsgeld einen Teil seines Lohns. Genauer ausrechnen können Sie das mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner.
Wann ist man erwerbsfähig?
Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich eine Stelle haben. Wer das auf Dauer nicht mehr kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Das stellt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung fest.
Ab wann gilt man als Rentner?
Maßgeblich ist die Regelaltersgrenze. Sie steigt schrittweise auf 67 Jahre:
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Müssen meine Kinder zahlen?
Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Regel nicht. Das Sozialamt greift erst auf Kinder oder Eltern zurück, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Diese Sorge sollte also niemanden von einem Antrag abhalten.
Wer ist ausgeschlossen?
- Wer eine Ausbildung oder ein Studium macht, das mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann, bekommt in der Regel kein Grundsicherungsgeld. Es gibt aber Ausnahmen, etwa für Mehrbedarfe.
- Ausländerinnen und Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts, sofern sie nicht arbeiten.
- Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Andere Hilfen, die vorgehen
Reicht Ihr Einkommen nur knapp nicht aus, kommen oft Wohngeld und bei Familien der Kinderzuschlag infrage. Diese Leistungen gehen der Grundsicherung vor, wenn Sie damit Ihren Bedarf decken können. Jobcenter und Sozialamt prüfen das beim Antrag mit.
So stellen Sie den Antrag
- Grundsicherungsgeld: beim Jobcenter Ihres Wohnorts oder online über jobcenter.digital.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: beim Sozialamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Auch die Deutsche Rentenversicherung nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn weiter.
Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Ein formloser Antrag reicht zunächst, Unterlagen können Sie nachreichen.